Intelligente Fahrtenschreiber seit 15.06.2019 innerhalb der EU Pflicht

Seit dem 15.Juni ist für alle neuen LKW, die in der EU unterwegs sind, die Ausstattung mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Vorschrift. Ab 2025 gelten diese Verpflichtungen für alle LKW-Besitzer.
Ein, nach dem 15.Juni zugelassenes Fahrzeug ohne den vorgeschriebenen Fahrtenschreiber, kann mit Geldstrafen für den Fahrer (in Höhe von 150€) und das Unternehmen (in Höhe von 300€) geahndet werden. Daher ist es für Spediteure wichtig, sicherzustellen, dass die neuen LKW, die nach dem Stichtag gekauft werden, über die erforderliche Ausrüstung verfügen.
Intelligente Fahrtenschreiber sollen die Geschäftsabläufe erheblich erleichtern. Durch die Systeme können die Arbeitszeiten von LKW-Fahrern besser kontrolliert werden.